Rechtliches
Cookiebestimmungen
Was auf auto-ueberfuehren.de gespeichert wird und wie Sie es ändern.
Notwendig
Ihre Entscheidung (nur notwendig oder mit Reichweitenmessung) liegt im lokalen Speicher dieses Browsers unter dem Schlüssel aue_cookie_consent_v1. Das ist nötig, damit wir die Auswahl nicht bei jedem Aufruf neu fragen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 TDDDG. Es wird kein Ablaufdatum gesetzt. Sie löschen den Eintrag über die Browserdaten oder ändern ihn über die Cookie-Einstellungen.
Reichweitenmessung
Nur nach Einwilligung laden wir Google Analytics 4 (Mess-ID G-LVJQ8Z3NJM) der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Gemessen werden aufgerufene Seiten, ungefährer Standort, Gerät und Quelle des Besuchs. Werbe-Cookies und personalisierte Werbung sind aus. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG.
Google setzt dabei Cookies, insbesondere _ga und _ga_…, in der Regel für bis zu zwei Jahre. Eine Übermittlung in die USA kann stattfinden. Google ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert. Details: policies.google.com/privacy.
Auswahl ändern
Weitere Angaben stehen in der Datenschutzerklärung und im Impressum.